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Helmut Lung
Unterm Hohen Rain 28
A-6460 Imst/Tirol

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Laut § 1 Abs. 1 der Naturschutzverordnung sind in Tirol folgende
wildwachsende Pflanzen gänzlich geschützt:

1
Türkenbund
2
Feuerlilie
3
blaue und gelbe Sumpfschwertlilie
4
Frauenschuh
5
Kohlröschen (Braunelle)
6
weiße und gelbe Seerose
7
Schneerose
8
Innsbrucker Küchenschelle
9
Frühlingsküchenschelle
10
Baldoanemone
11
Seidelbast
12
Zwergalpenrose
13
stengellose Primel
14
große und langröhrige Mehlprimel
15
ganzblättrige Primel
16
gefranster oder gewimperter Enzian
17
Drachenkopf
18
echter Speik
19
Edelweiß
20
gelbe und schwarze Edelraute
21
Hopfenbuche
22
Mannaesche, auch Blumenesche genannt
23
Eibe
24
Stechlaub oder Stechpalme
25
alle alpinen Rosetten- und Polsterpflanzen wie Steinbrech- und Mannsschild-Arten

Es ist verboten, diese sowie deren Teile (Wurzeln, Zwiebeln, Knollen, Blüten,
Blätter, Zweige, Früchte, udgl.) von ihrem Standort zu entfernen, zu beschädigen
oder zu vernichten, in frischem oder getrocknetem Zustand zu befördern, feilzubieten
zu veräußern oder zu erwerben.


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